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Steinkohlekraftwerk Arneburg: 4 Gemeinden klagen gegen die 4. Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Altmark“ beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land hat für die Gemeinden Kamern, Klietz, Schollene und Wust-Fischbeck bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg durch die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt,um die 4. Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Altmark“ gerichtlich überprüfen und für unwirksam erklären zu lassen. Die angegriffene Änderung des Bebauungsplans ist eine Satzung des Planungsverbands „Industrie- und Gewerbepark Altmark“. Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Altmark“ und insbesondere die 4. Änderung ebnen nach Auffassung der klagenden Gemeinden – verdeckt - den Weg zum Bau eines Steinkohlekraftwerks durch die RWE AG. Die rechtlichen Angriffe richten sich nicht nur gegen die konkrete Änderung des Bebauungsplans, sondern zielen auch darauf ab, die rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen des Planungsverbandes sowie den Umfang seiner hoheitlichen Befugnisse zu klären. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baumann von der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte erklärt: „Der Angriff auf die 4. Änderung des Bebauungsplans ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Interessen der antragstellenden Gemeinden. Darüber hinaus ist die Klage auch für die ganze Region beidseits der Elbe gerade auch für die Durchsetzung der Rechte aller von der Planung des Steinkohlekraftwerks Betroffenen von großer Bedeutung.“ Würzburg, den 4. Februar 2010 gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht Bei Rückfragen: Petra Engelmann Tel. (09 31) 4 60 46 –49 Fax (09 31) 4 60 46 –70 info@baumann-rechtsanwaelte.de BAUMANN RECHTSANWÄLTE |