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Die Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg“ begrüßt und unterstützt das Vorhaben von Umweltminister Aeikens, wichtige Entscheidungen des Landes zukünftig einem Klima-Check unter der Prämisse „Wie klimarelevant ist eine Entscheidung?“ zu unterziehen. Umweltminister Aeikens steckt, nach eigener Aussage, noch „das schlechte Ergebnis in den des Klimagipfels in Kopenhagen in den Knochen“. Sachsen-Anhalt sei eine sehr empfindliche Region. Bereits jetzt seien in weiten Teilen des Landes unterdurchschnittliche Regenfälle Realität. Und diese werden weiter zurückgehen und jahreszeitlich ungünstiger ausfallen. Sachsen-Anhalt will mit einem Klimaschutzkonzept gegensteuern. Man strebe an, beim Kohlendioxidausstoß von 1990 bis 2020 eine Einsparung von über 40 Prozent zu erreichen. Wie dieses ambitionierte Ziel angesichts der Absicht von RWE, in Arneburg ein Doppel-Kohlekraftwerk mit einem jährlichen Ausstoß von über 9 Millionen Tonnen CO2 zu bauen, erreicht werden soll, diese Antwort blieb Aeikens schuldig. Zum Vergleich: 2006 betrugen der energiebedingte Ausstoß von CO2 in Sachsen-Anhalt 27,8 Mio. Tonnen. Davon entfallen auf die allgemeine und industrielle Strom- und Wärmeerzeugung 14,7 Mio. Tonnen. Der CO2-Ausstoß der Stromerzeugung für sich genommen betrug im Jahr 2006 rund 11 Mio. Tonnen (StaLA 2009). Sollte das Kraftwerk in Arneburg gebaut werden, verdoppelt sich in etwa der landesweite CO2-Ausstoß im Stromsektor. Käme noch ein neues Braunkohlekraftwerk in Profen dazu, erhöht sich diese Menge noch einmal beträchtlich. Die vollmundig von Aeikens verkündete CO2-Minderung kann dann nicht mehr eingehalten werden. „Die schöne CO2-Bilanz des Landes würde“ – so die Anmerkung in der Volksstimme- „zunichte gemacht!“ Aeikens suggeriert für Arneburg Entwarnung: „Äußerungen der Firma lassen erwarten, dass dieses Projekt in absehbarer Zeit wohl nicht realisiert werden wird“. Das sind Beruhigungspillen: Weder hat RWE ihre Baupläne ad acta gelegt, noch verweigert die Landesregierung dem Kraftwerksbau ihre Unterstützung. RWE hat noch im November vergangenen Jahres erklärt, dass sie an einer Verwirklichung ihrer Pläne weiter festhalte. Da derzeit aber keine baurechtliche Planungssicherheit am Standort besteht, kann RWE auch keinen Genehmigungsantrag stellen. Der dazu notwendige Flächennutzungsplan der Stadt Arneburg kam, trotz erheblichen Drucks von RWE, durch den Widerstand der Bevölkerung vor Jahresende 2009 nicht zustande. Die neue Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck müsste nun erst einen gänzlich neuen FNP erstellen – und das kann mehrere Jahre dauern. Zudem klagen vier rechtselbische Anliegergemeinden gegen einen Bebauungsplan für den Standort. Bis diese Klage entschieden wird, fließt noch lange Wasser die Elbe hinunter. Nun will die Landesregierung den Bau, den sie bisher tatkräftig unterstützt hat, mit Hilfe der Änderung des Landesentwicklungsplans doch noch erreichen. Darin soll dem Bau eines konventionellen Kraftwerks Vorrang eingeräumt werden. Diese Änderung des LEP ist genau auf das Projekt ausgerichtet, sozusagen eine „Lex Arneburg“. Geht dieser Entwurf durch, müsste die VG Arneburg Goldbeck ihren künftigen FNP nach den landesrechtlichen Vorgaben ausrichten. Deshalb sind alle Beteuerungen der Landesregierung und auch des Umweltministers nichts anderes als Fensterreden und Schönfärberei, um die wahren Tatsachen zu verschleiern und der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg e.V.“ Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit - Generalanzeiger vom 10.02.2010 |