Startseite
Die Fakten im Überblick
Argumente und Zahlen
Technische Daten
Standpunkte
Wir über uns
Ansprechpartner
Satzung
Mitgliedsantrag
Unser Energiekonzept
Aktuelles
Medienberichte
Newsletter
In eigener Sache
Pressemitteilungen der BI
Ihr Beitrag - Ihre Zukunft
Was kann ich tun ?
Pressearchiv
2009
Downloads
Vereinsunterlagen
Flugblätter
Informationsblätter
Presseartikel
Listen und Formulare
Standpunkte
Mustereinwendungen
Unser Energiekonzept
Links
Druckvorschau
Das Landgericht weist Unterlassungsantrag der Stadt Arneburg ab - Presseerklärung des RA Baumann

P R E S S E E R K L Ä R U N G

Sieg für die Meinungsfreiheit –

Landgericht weist Unterlassungsanträge der Stadt Arneburg ab

Das Landgericht Stendal hat mit Urteil vom 21.12.2009 Anträge der Stadt Arneburg, mit denen diese der Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg“ (BI) die Unterlassung mehrerer Äußerungen gerichtlich untersagen lassen wollte, abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht zum einen auf den hohen Stellenwert des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und dessen Bedeutung gerade in der politischen Debatte und im Wahlkampf aufmerksam gemacht. Zum anderen vermochte das Gericht nicht zu erkennen, inwiefern der Stadt Arneburg durch die angegriffenen Äußerungen der BI eine "schwerwiegende Funktionsbeeinträchtigung“ drohen soll. Eine solche ist nämlich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Voraussetzung dafür, dass eine Kommune gerichtlich bestimmte Aussagen zum Schutz ihrer „Ehre“ untersagen lassen kann. Da es hieran und an weiteren Voraussetzungen fehle, sei kein subjektives Recht der Stadt Arneburg verletzt, urteilte das Landgericht.

In einem Flugblatt hatte die BI öffentlich gerügt, dass „ohne Grund“ durch Herrn Bürgermeister Riedinger Polizeischutz für eine Stadtratssitzung bestellt worden war und dass der Verwaltungsleiter, Herr Eike Trumpf, den Zuhörern bei einer Stadtratssitzung in Werben habe „weismachen wollen, es sei kein Steinkohlekraftwerk geplant“. Schließlich hatte die BI es als den Gipfel der Scheinheiligkeit bezeichnet, dass Herr Riedinger in einer Stadtratssitzung, in der eigentlich über einen infolge der erhobenen Einwendungen geänderten Flächennutzungsplan abgestimmt werden sollte, behauptet hatte, die LINKE sei seinem eigenen Aussetzungsantrag zuvorgekommen. In Bezug auf diese drei Äußerungen hatte Herr Bürgermeister Lothar Riedinger im Namen der Stadt Arneburg vom zuständigen Landgericht Stendal begehrt, die BI im Wege einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung zu verpflichten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, zu verhängen.

BAUMANN RECHTSANWÄLTE
Annastraße 28 • 97072 Würzburg
Telefon 0931-46046–0
Telefax 0931-46046–70
info@baumann-rechtsanwaelte.de
www.baumann-rechtsanwaelte.de

Franziska Heß, Rechtsanwältin der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte (Würzburg), welche die BI in dem Verfahren vertreten hat, ist mit dem Prozessausgang höchst zufrieden:

„Das Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für die politische und gesellschaftliche Debatte um die Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in Arneburg von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Es ist für die interessierte Öffentlichkeit unheimlich wichtig zu wissen, dass ihr Recht auf freie Meinungsäußerung geachtet und notfalls auch von der Justiz geschützt wird.

Wir freuen uns deshalb sehr, dass das Landgericht unseren Argumenten gefolgt ist.“
Die Auseinandersetzung geht allerdings an anderer Stelle weiter, da auch Herr Eike Trumpf wegen des fraglichen Flugblattes vor Gericht gezogen ist. Hier hatte das Amtsgericht Stendal anders als das Landgericht ohne vorherige Anhörung der BI entschieden und einen vorläufigen Beschluss erlassen. Hierzu Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht):

„Gegen diesen Beschluss wird in Kürze Widerspruch eingelegt werden, da wir das Amtsgericht als unzuständig und den Beschluss in der Sache als falsch ansehen. Wir hatten uns zunächst im Auftrag der BI aus Respekt vor dem laufenden Wahlkampf um eine gütliche Einigung mit Herrn Trumpf bemüht, die allerdings nicht zustande kam. Nach der heutigen Entscheidung des Landgerichtes, die wir zunächst abwarten wollten, sehen wir die Chancen der BI auch in diesem Verfahren, das ebenfalls vor dem Landgericht verhandelt wird, positiv.“.

Würzburg, den 21. Dezember 2009

gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht

Bei Rückfragen:
Petra Engelmann
Tel. (09 31) 4 60 46 –49
Fax (09 31) 4 60 46 –70
info@baumann-rechtsanwaelte.de


Verknüpfte Dateien

PDF-Datei   Presseerklärung des RA Baumann 21.12.2009
Druckvorschau

Zurück
TERMINE
Großdemonstration gegen die Atom-Konzerne
18.09.2010  
13:00 Uhr - 17:00 Uhr 

Am Samstag, den 18. September wollen wir ...weiter
Mitgliederversammlung
12.10.2010  
Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, wir ...weiter

Die Fakten im Überblick
Wir danken Herrn Bernhard Ast für die freundliche Genehmigung.

4. Revolution

Sondernewsletter

Weiterempfehlung
Kontakt
Newsletter
Impressum
Dieses Webprojekt wurde realisiert mit 3X CMS von 3X Software Spremberg.