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Landgericht verhandelt über Unterlassungsantrag der Stadt Arneburg Das Landgericht Stendal hat heute (16.12.2009) in einer mündlichen Verhandlung über einen Antrag der Stadt Arneburg verhandelt, mit dem die Stadt Arneburg der Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg e.V.“ gerichtlich bestimmte Äußerungen untersagen lassen will. Das Gericht hat Zweifel daran erkennen lassen, ob die hohen Hürden, welche die Rechtssprechung für einen Ehrenschutz von Behörden aufgestellt hat, vorliegend erfüllt sind. Die Stadt Arneburg müsste danach durch von der Bürgerinitiative getätigten Äußerungen eine „schwerwiegende Funktionsbeeinträchtigung“ erleiden. Eine gütliche Einigung mit der Stadt Arneburg ist nicht zustande gekommen. Das Gericht wird am Montag, dem 21.12.09, 13:00 Uhr, eine Entscheidung verkünden. Katrin Timmreck Vorstand |