|
„Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans der Stadt Arneburg wurde durch umfangreiche Einwendungen der betroffenen Bürger und Gemeinden sowie eine aktive Beteiligung der Umweltverbände vorerst gestoppt. Aber die Kuh ist noch nicht vom Eis!“, so Rechtsanwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg. Der bundesweit renommierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Fachplanungs- und Immissionsschutzrecht hat bereits verschiedene Kommunen links und rechts der Elbe sowie verschiedene Privateinwender im FNP-Verfahren beraten. Auf Einladung der Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg e.V.“ hat Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am 10.12.2009 mehrere Kommunen sowie interessierte Bürger im Büttnershof über anstehende weitere Verfahrensschritte informiert. Die Bürgerinitiative möchte hiermit alle interessierten Bürger und Kommunen über wichtige Aspekte der Veranstaltung informieren. Besprochen wurde vordergründig zunächst die Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2010 (LEP 2010). Rechtsanwalt Wolfgang Baumann stellte dar, welchen Inhalt die noch bis zum 31.12.2009 öffentliche ausliegende Änderung des LEP hat und machte deutlich, dass der LEP 2010 als Vorgabe der Raumordnung später für alle Gemeinden verbindlich sein wird. Dies gilt insbesondere auch für die zuständige neue Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen diese neuen landesrechtlichen Vorgaben beachten muss. Die vorgesehenen Regelungen des LEP 2010 enthalten ein klares Bekenntnis zu konventionellen Kraftwerken und schaffen die raumordnerische Sicherung für die Errichtung eines derartigen Kraftwerks im IGPA. Gleichzeitig werden an der Elbe liegende, hochwertige Flächen des Biosphärenreservates ebenso reduziert wie vorhandene NATURA-2000-Gebiete. Folge ist, so Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, dass in einem späteren Genehmigungsverfahren eine Beeinträchtigung von naturschutzrechtlichen Belangen nur noch beschränkt geltend gemacht werden kann, da durch das Kraftwerk jedenfalls keine derartigen Flächen mehr direkt in Anspruch genommen würden. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann erläuterte ausführlich die gemeindlichen Möglichkeiten, gegen die betreffenden Regelungen des LEP 2010, die auch den Ausbau der Elbe zur Großschifffahrtsstraße vorsehen, vorzugehen. Rechtliche Bedenken äußerte er vor allem insoweit, als durch den Bau eines riesigen Steinkohlekraftwerks die Entwicklung des Tourismus erheblich betroffen und der Ausbau der Erneuerbaren Energien infrage gestellt werden könnten. Die Landesplanung verdränge hier die erklärten Ziele der östlichen Altmark und des Westhavellandes. Vor allem die Gemeinden seien berufen, den Paradigmenwechsel im Landesentwicklungsplan weg von den Erneuerbaren Energien hin zur konventionellen Stromerzeugung zu rügen. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann erklärte hierzu, dass nur die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange letztlich klagebefugt sind und damit vor Gericht ziehen könnten. Private Einwender, so wurde erklärt, haben nur die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Umweltbericht zum LEP 2010 zu erheben. Alle Einwendungen müssen bis spätestens 31.12.2009 schriftlich beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 22, Allgemeine Angelegenheiten der Raumordnung und Landesentwicklung, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg eingehen. Am einfachsten ist die Möglichkeit der Onlinebeteiligung unter www.lep-sachsen-anhalt.de. Die Bürgerinitiative fordert hiermit alle betroffenen Gemeinden und alle interessierten Bürger auf, gegen den LEP 2010 schriftlich oder online Einwendungen zu erheben! Jede einzelne Einwendung zählt – wie der gemeinsame Erfolg der Öffentlichkeit gegen die Flächennutzungsplanung der Stadt Arneburg bewiesen hat ! Mit freundlichen Grüßen Katrin Timmreck Vorstand |